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Steuerfachangestellte(r)

 
 

Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einzelpraxen und Gesellschaften der Steuerberater. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen Beratung der Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, dem Dienstleistungsbereich sowie von Freiberuflern und Privatpersonen.

Der Beruf des Steuerfachangestellten bietet einen interessanten, sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz mit vielfältigen Perspektiven. Die wesentlichen, die Arbeit des Steuerberaters unterstützenden Aufgaben sind:

  • Erstellen der Finanzbuchführungen
  • Erledigen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Vorbereiten von Jahresabschlüssen
  • Bearbeiten von Steuererklärungen
  • Prüfen von Steuerbescheiden
  • Auskunft erteilen an Mandanten

Diese vielfältigen Aufgaben werden in den Praxen mit Unterstützung neuester EDV und Kommunikationstechnik erledigt.
3 Jahre dauert die Ausbildung. Eine Verkürzung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Neben der Ausbildung in der Praxis besuchen die Auszubildenden an ein bis zwei Tagen in der Woche die Berufsschule.
Ausbildungsinhalte sind nach der Ausbildungsordnung vor allem folgende Fachgebiete:

Steuerwesen

  • Abgabenordnung
  • Bewertungsgesetz
  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer

Rechnungswesen

  • Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften
  • Buchführungs- und Abschlusstechnik
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Betriebswirtschaft

Wirtschaftsrecht